Space and time for contemporary productions
So.
23.02.20
Bewerbungsfrist

Ausschreibung: HTA-Postgraduiertenförderung „Künstlerisches Forschen“ (2020)

Ein Förderprojekt des Frankfurt LAB für die Alumni der Hessischen Theaterakademie, ermöglicht vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst.

Das Frankfurt LAB – Raum und Zeit für zeitgenössische Produktion – vergibt auch 2020 wieder künstlerische Forschungsstipendien an ehemalige Studierende der Hessischen Theaterakademie. Die Ausschreibung richtet sich an Alumni, die einen Bachelor- oder Masterabschluss, Diplom oder eine Promotion in einem der zwölf HTA-Studiengänge Dramaturgie, Schauspiel, Regie, BA/MA Angewandte Theaterwissenschaft, Bühnenbild/Szenischer Raum, Zeitgenössischer und Klassischer Tanz, Choreographie und Performance, Contemporary Dance Education, Theater- und Orchestermanagement sowie BA/MA Gesang/Musiktheater abgeschlossen haben.

Vergeben werden mehre Stipendien in Höhe von 2.000 bis 6.000 Euro, die das Erarbeiten künstlerischer Projekte – innerhalb oder außerhalb einer Institution; ob alleine, im Team oder im Kollektiv – ermöglichen sollen, welche sich in ihrer Herangehensweise als künstlerische Forschung definieren lassen. Gemäß der Überlegung, dass künstlerische Forschung ihr Potential vor allem in einer gegenseitigen und jeweiligen Verfremdung von Kunst und Wissenschaft hat, wird dabei auch die Einreichung von Projektideen mit institutionskritischem Charakter und von Projektideen, die durch gängige Förderstrukturen und Institutionen keine Unterstützung finden, ausdrücklich begrüßt. Ebenso begrüßt werden Vorhaben, die sich mit künstlerischen Formen für ein junges, heranwachsendes Publikum beschäftigen oder auch mit site-spezifischen Herangehensweisen. Mit der Förderung soll ein Freiraum geschaffen werden besonders für künstlerische Vorhaben, deren Entstehung (z. B. gerade wegen ihres Forschungsanspruchs) im konventionellen Produktionsrahmen der Theaterinstitutionen nicht möglich ist. Darüber hinaus soll durch das Programm das Alumni-Netzwerk der HTA gestärkt werden.

Interessierte reichen bis zum 23. Februar 2020 ein Projektkonzept ein, in dem eine Fragestellung formuliert ist, die Forschungsgrundlage des jeweiligen Projektes ist. Weiterhin soll im Konzept begründet werden, wie und in welchem zeitlichen Rahmen man sich in der künstlerischen Auseinandersetzung mit dieser Fragestellung zu den folgenden drei Arbeitsschritten verhält:

1) Recherche: Auf welche Weise soll der künstlerische Forschungsprozess vonstattengehen? Wie soll der Forschungsgegenstand untersucht werden? Auf welches Material wird dabei zurückgegriffen, bzw. wie wird es gesammelt oder generiert?

2) Präsentation: Welche künstlerische Präsentationsform wird für die Darstellung des Forschungsprozesses und ggf. seiner Ergebnisse angestrebt? Auf welche Weise wird er in eine öffentliche Sichtbarkeit überführt? In welchem spezifischen Kontext kann das stattfinden? Für die Präsentation ist eine Anbindung an Frankfurt/Main gewünscht.

3) Dokumentation: Welche Form der Dokumentation ist der Fragegestellung angemessen; wie lässt sich ein adäquates Dokument vor- und herstellen, das den Prozess der Recherche und der Präsentation manifestiert? Auf welche Weise wird so eine Archivierbarkeit der künstlerischen Forschungsarbeit gewährleistet? Unkonventionelle mediale Formen der Dokumentation sind hier ebenso erwünscht wie herkömmliche Formen. Besonders dieser dritte Schritt ist für das Postgraduiertenprogramm relevant: Nach Abschluss der Arbeit soll die Dokumentation zu Archivierungszwecken bei der HTA eingereicht werden.

Neben dem Konzept wird auch die Einsendung eines Finanzierungsplans verlangt, in dem auch ggf. weitere (beantragte oder vorhandene) Fördermittel aufgeführt sind. Die Berücksichtigung von Honoraren (auch für den:die Antragsteller:in:nen selbst) ist zulässig. In der Kalkulation sind evtl. beantragte Ausgaben für Reisekosten und Unterkunft separat anzugeben. Sollten weitere Anträge bei anderen Geldgebern gestellt worden sein oder werden, deren Bewilligung noch aussteht, ist anzugeben, inwiefern bzw. ob das Projekt auch ohne eine Bewilligung dieser Anträge realisiert werden könnte. Anträge können in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.
Der:Die Antragssteller:in muss zum Zeitpunkt des Projektes Absolvent:in der Hessischen Theaterakademie sein und darf an keinem anderen HTA-Studiengang mehr studieren. Der beantragte Projektabschnitt sollte in der Regel bis spätestens vor Ablauf des Wintersemesters 2020/21 durchgeführt werden, die Dokumentation nach Möglichkeit spätestens im Sommersemester 2021 eingereicht werden. Wird mit einem Team oder im Kollektiv gearbeitet, müssen weitere Beteiligte nicht unbedingt Studierende oder ehemalige Studierende der HTA sein. Das Vorhaben, für das Fördermittel beantragt wird, kann auch Vorrecherche für ein Projekt
oder Teilprojekt eines Folgeprojektes sein.

Die Postgraduiertenförderung der Hessischen Theaterakademie entsteht in enger Zusammenarbeit mit dem Residenzprogramm des Frankfurt LAB, Frankfurts Probenort für zeitgenössische Produktion. Mit der finanziellen Förderung ist das Angebot verknüpft, Probenraum im Frankfurt LAB zu nutzen, sofern Kapazitäten frei sind.

Anträge sind bis zum 23. Februar 2020 zu richten an die
Hessische Theaterakademie
Martin Bien
Betreff: Postgraduiertenförderung
bien@hessische-theaterakademie.de